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Schulordnung

Schulordnung der Gesamtschule Buer-Mitte

 

Verhalten

Die folgenden Verhaltensregeln gelten für SchülerInnen und LehrerInnen im Unterricht und in den Pausen auf dem gesamten Schulgelände:

  • Jedes Mitglied der Schulgemeinde ist als „Botschafter der Schule“ verantwortlich für einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander.
  • Freundlichkeit, Respekt und Toleranz haben oberste Priorität.
  • Dazu gehört auch eine angemessene Lautstärke im Gespräch und im sonstigen gemeinsamen Umgang.
  • Im Unterricht kauen wir kein Kaugummi.
  • Jegliche Form von Gewalt (physisch, psychisch, sexuell, verbal, analog und digital) ist untersagt.
  • Auf Gewalt darf nicht mit Gewalt reagiert werden!
  • Es gilt die Regel „Fuß und Faust gehen nach Haus!“.
  • Wir dulden keinerlei Zeichen und Symbole von Fremdenfeindlichkeit.
  • In unserer multikulturellen Schule ist unsere gemeinsame Sprache Deutsch, um niemanden auszugrenzen. In allen Sprachen reden wir respektvoll miteinander.
  • Wir helfen einander, schützen die Schwächeren und schlichten Streit.

 

Sauberkeit und Ordnung

  • Alle SchülerInnen und LehrerInnen achten darauf, dass unsere Schule und das Schulgelände sauber bleiben.
  • Abfälle gehören in den Abfalleimer und nicht auf den Boden. Das gilt auch für Kaugummis.
  • In den Klassenräumen wird Müll getrennt (Papier, Gelbe Tonne, Restmüll).
  • Mit Energie (Wasser, Licht, Heizung) sowie den Materialien (Papier, Klebstoff, etc.) gehen wir sparsam um, um einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
  • Das Schulgelände wird durch regelmäßige Pickdienste aller Klassen sauber gehalten.

 

Maßnahme bei Regelverstoß:

SchülerInnen, die bei einer Verschmutzung erwischt werden, bereinigen diese und übernehmen in der jeweiligen/anschließenden Pause Pickdienst. Zusätzlich werden die KlassenlehrerInnen informiert.

 

Sachbeschädigung von fremdem Eigentum

Nur in einer intakten Schule kann gelernt und gearbeitet werden.

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die schulischen Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände sowie das Eigentum ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler pfleglich zu behandeln.
  • Fremdes Eigentum muss respektiert und darf nicht beschädigt werden.
  • Dazu gehören auch die Schulbücher, Medien und Endgeräte, die den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden.
  • Zur Vermeidung von Beschädigungen schließen Lehrerinnen und Lehrer die Klassenräume konsequent ab.
  • Wer diese mutwillig beschädigt, handelt verantwortungslos und muss für den Schaden aufkommen
  • Wer sich nicht einmischt und wegschaut, macht sich zum Mittäter / zur Mittäterin. Berichte von Zeugen werden vertraulich behandelt.

 

 

Pausen und Aufenthalt auf dem Gelände allgemein:

  • Kein Schüler/keine Schülerin darf das Schulgelände unerlaubt verlassen und sich damit der Aufsicht entziehen.
  • Schulfremde und unangemeldete Personen sind während der Schulzeit auf dem Schulgelände unerwünscht.
  • SchülerInnen nennen auf Verlangen einer Lehrkraft ihren Namen und weisen sich ggf. aus.
  • SchülerInnen dürfen den Schulhof über alle Eingänge betreten, begeben sich dann aber zu ihren Gebäuden bzw. Abteilungen.

 

5-Min-Pausen

  • Die 5-Min.-Pausen dienen dem Raumwechsel und/oder der Vorbereitung der nächsten Unterrichtsstunde. Ist ein Raumwechsel zwischen diesen Stunden nicht erforderlich, bleiben die SchülerInnen in ihrem Raum.

 

Große Pausen

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur auf den für sie ausgewiesenen Schulhofbereichen aufhalten (s. Plan).

Außerdem gilt:

  • Das Cabum wird von den Jahrgängen 5-8 und IFö nur zum Einkaufen betreten und danach wieder verlassen. Als Aufenthaltsort steht es nur den Jahrgängen 9 und 10 zur Verfügung.
  • Der Fußballplatz hinter der Sporthalle 2 ist ausschließlich für die Abteilung 5/6 verfügbar.
  • Die Wiese vor dem Haupteingang ist exklusiv für Abteilung 9/10 nutzbar.
  • Lauf- und Ballspiele sind nur außerhalb der Gebäude gestattet, Ballspiele ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Pausenflächen (nur mit Soft-/Plastik-/Gummibällen; an den Basketballkörben sind Basketbälle erlaubt)
  • Das Werfen von Schneebällen, Wasserschlachten sowie der Gebrauch von Wasserpistolen sind untersagt.
  • Bei Regenpausen bleiben die SchülerInnen in ihren Räumen. Es wird nicht getobt.

 

Unterrichtsschluss

  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen in der Regel das Schulgebäude und begeben sich auf kürzestem Weg nach Hause.
  • Der Schulhof kann nach Unterrichtsschluss ab 16 Uhr als Spielplatz genutzt werden. Die SchülerInnen dürfen sich auf dem Schulhof aufhalten, aber nicht im Gebäude.

 

Pausen und Aufenthalt auf dem Schulgelände Sekundarstufe II (muss noch bearbeitet werden)

  • In der Sekundarstufe II wird aus Sauberkeit auf städtischem Boden geachtet (besonders am Eingang Rathaus).
  • Die SchülerInnen der Sekundarstufe II dürfen sich während der Pause auf dem Hof vor der Sporthalle aufhalten.
  • Auf den Gängen werden ausschließlich die Bänke als Sitzgelegenheiten genutzt.
  • Die Treppen sind freizuhalten.

 

Fahrzeuge

  • Auf dem Schulgelände ist das Fahren von Fahrrädern, Rollern, Boards, E-Scootern verboten.
  • Diese werden in die dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt. Roller, Mofas und E-Scooter werden auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt.

 

Streng verboten sind (bereits von der Schulkonferenz beschlossen)

  • gefährliche Gegenstände, Messer jeglicher Art, waffenähnliche Gegenstände, Waffen und jegliche Imitationen ebendieser bzw. Gegenstände, die als Hieb-, Stich-, oder Schlagwaffen eingesetzt werden könnten.
  • Drogen, Missbrauch von Drogen und deren Handel
  • der Verkauf jeglicher Waren auf dem Schulgelände ohne Genehmigung der Schulleitung
  • jegliche Art des Rauchens auf dem Schulgelände
  • Feuerwerkskörper, Pyrotechnik jeglicher Art
  • das Mitbringen von Alkohol und der Alkoholkonsum
  • das Mitbringen von Energiedrinks und deren Konsum in der Sekundarstufe I
  • die Anwesenheit unangemeldeter Schulfremder während der gesamten Schulzeit (7.30 – 16.00 Uhr)

 

Kleiderordnung

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen eine der Institution Schule und der Atmosphäre des

Lernens angemessene Kleidung.

  • Die Kleidung sollte sauber und hygienisch sein.
  • Jacken, Kapuzen, Mützen und Kappen sowie Sonnenbrillen werden grundsätzlich während des Unterrichts abgelegt.
  • Auf freizügige Kleidung ist zu verzichten. Dazu gehören zum Beispiel übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, kurze Hotpants, kurze Röcke und Muskelshirts. Unterwäsche soll nicht sichtbar sein.
  • Bekleidung, Schulmaterial, Schmuck und Sticker mit verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexistischen oder allgemein diskriminierenden Motivaufdrucken sind in unserer Schule verboten.
  • Auf Militärkleidung (Uniformen) muss verzichtet werden.
  • Vor und nach dem Sportunterricht muss aus hygienischen Gründen die Kleidung gewechselt werden. Dazu gehören T-Shirts, Hosen und Schuhe.

 

Maßnahmen:

  • Schülerinnen und Schüler, die freizügige Kleidung tragen, werden sofort in der 0. Stunde aufgefordert, sich etwas drüberzuziehen. Evtl. werden ihnen Kleidungsstücke, die aus dem Stärkungspakt vorhanden sind, zum Anziehen angeboten.

Falls dies nicht möglich ist oder er/sie sich verweigert, werden die Schülerin/der Schüler nach Absprache mit der Abteilungsleitung und den Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt, um sich umzuziehen. Danach kehren sie unverzüglich in die Schule zurück.

 

  • Schülerinnen und Schüler, die verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende (etc.) Kleidung tragen, werden sofort in der 0. Stunde nach Absprache mit der Abteilungsleitung und den Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt, um sich umzuziehen. Danach kehren sie unverzüglich in die Schule zurück.

 

Nutzung privater digitaler Endgeräte

Smartphone-Regelung Sek I

Die hier aufgeführten Regeln beziehen sich auf Smartphones und private, digitale Endgeräte wie Smartwatches, Smartglasses, Laptops, etc.

  • Auf dem Schulgelände ist die Smartphone-Nutzung (und vergleichbarer Endgeräte) untersagt, auch in den Pausen.
  • Smartphones dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nur ausgeschaltet in der Schultasche mit sich getragen werden.
  • Smartwatches müssen auf dem Schulgelände in den Flugmodus geschaltet werden. Sie müssen während einer Prüfungssituation abgegeben werden.
  • Smartglasses sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Achtung: Müssen Ausnahmeregelungen getroffen werden (z.B. bei Krankheit), werden diese mit den jeweiligen Abteilungsleitungen vorab besprochen. Die Abteilungsleitungen entscheiden hierbei über das weitere Vorgehen.
  • Smartphones dürfen nicht als Ersatz für das schulische IPad herangezogen werden.
  • Das Tragen und Benutzen jeglicher Formen von Kopfhörern ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft zu Unterrichtszwecken mit dem schulischen Ipad erlaubt.

 

Konsequenzen Sekundarstufe I Verstoß

Maßnahme

Bei jeder Missachtung der Regel

In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit der Abholung durch Eltern und einem Elterngespräch

Wiederholter ODER schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)

In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit der Abholung durch Eltern und einem Elterngespräch

Nutzung in Prüfungssituationen

Wertung als Täuschungsversuch

Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte)

Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen

 

Vorgehensweise

  • Das Smartphone wird eingesammelt und mit Namen, Klasse, Datum und dem Namen der ausführenden Lehrkraft versehen im Jahrgangslehrerzimmer des Schülers, bzw. der Abteilungsleitung abgegeben.
  • Dem/der Schüler/in wird bei Abgabe die Möglichkeit gegeben, kurz die Eltern in geeigneter Form zu informieren. Der/die Schüler/in erhält eine Abgabebescheinigung, mit der das Smartphone wieder abgeholt werden soll. Ein Beleg der Abgabebescheinigung verbleibt beim eingesammelten Smartphone. Diese Abgabebescheinigungen liegen jeweils in den Lehrerzimmern bzw. bei der Abteilungsleitung aus.
  • Es kann am gleichen Tag oder an Folgetagen durch eine/n Erziehungsberechtigten in einem bestimmten Zeitfenster oder nach Absprache abgeholt werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen wird das Smartphone ggf. auch über das Wochenende einbehalten.
  • Die Lehrkraft / Schule haftet nicht für evtl. Schäden.

 

Smartphone-Regelung Sek II

  • Smartphones müssen während des Unterrichts in der Schultasche (ausgeschaltet oder in den Flugmodus gestellt) aufbewahrt werden.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit dürfen Smartphones nur im Study, im Eingangsbereich des Haupteingangs (Foyer) oder im SV-Raum genutzt werden, d.h. nicht auf den Fluren und in Kursräumen, in denen gerade kein Unterricht stattfindet.
  • Smartwatches müssen auf dem Schulgelände in den Flugmodus geschaltet werden. Sie müssen während einer Prüfungssituation abgegeben werden.
  • Smartglasses sind auf dem Schulgelände verboten.

 

Konsequenzen Sekundarstufe II

  • Bei Verstößen gilt eine abgestufte Vorgehensweise. Da viele SuS volljährig sind bzw. kurz davorstehen, sind die SuS und nicht die Eltern für das Abholen der Handys verantwortlich. Handys werden am Ende des jeweiligen Unterrichtstages zurückgegeben.
  • Die Lehrkraft / Schule haftet nicht für evtl. Schäden.

 

„Handyfreie“ Klassen werden zum Jahresabschluss lobend erwähnt und prämiert.